Berliner Polizeibeamte dürfen vorerst keine Schutzhunde mehr einsetzen. Hintergrund ist das Inkrafttreten des neuen Tierschutzgesetzes zum 1. Januar 2022. Da bei der Ausbildung der Hunde auch Gewalt angewandt wird, können die Tiere vorerst wegen des Verstoßes gegen das neue Tierschutzgesetz nicht mehr eingesetzt werden. Die Berliner Polizei steht nun vor einer Problematik.
Ausbildung der Polizeihunde mit Gewalt?
Insgesamt verfügt die Berliner Polizei über 49 Schutzhunde und 49 Hundeführer. Die Polizeihunde werden unter dem Einfluss von Gewalt ausgebildet. Hintergrund ist, dass diese einen Straftäter nicht loslassen dürfen, auch wenn dieser auf die Hunde einschlägt. Bei der Ausbildung werden die Tiere auch darauf trainiert, dass sie dem Hundeführer gehorchen. Wenn dieser an dem Zughalsband zieht, während der Hund einen Straftäter festhält, so ist dies das Zeichen für den Polizeihund, nun den Angriff zu beenden. Bei dem Zug des Halsbandes bleibt dem Hund allerdings kurzzeitig die Luft weg. Dies ist nicht im Sinne des Tierschutzgesetzes.
Berliner Polizei: Keine Ausbildungsvarianten von Schutzhunden
Angesichts des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz stellt sich die Frage, ob es nicht eine andere Möglichkeit der Ausbildung von Schutzhunden für Polizeibeamte gebe. Die Berliner Polizei erklärt, dass sie keine Alternative sehe. Ein Schutzhunde müsse so trainiert werden, dass er auch unter schwierigen Polizeieinsätzen gehorcht und einen Angreifer nicht loslässt, selbst wenn er selbst von diesem geschlagen wird.
Schutzhunde der Polizei bleiben vorerst außer Dienst
Solange es keine einvernehmliche Lösung gibt, bleiben die Polizeihunde außer Dienst. Ausgenommen davon sind Sprengstoff- und Drogenhunde. Diese dürfen weiterhin eingesetzt werden. Die Berliner Polizei will nun mit dem Innenministerium den Dialog suchen. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht in dem Einsatzverbot der Hunde fatale Auswirkungen für Polizisten und die innere Sicherheit. Sie hofft auf die Hilfe der Bundesministerin Nancy Faeser.
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