Für Polizeibeamte gilt in erster Linie: Sie haben einen Anspruch auf die freie Heilfürsorge. Das heißt, dass die Kosten für die Krankenversorgung vom Dienstherrn getragen werden. Diese Krankenversicherung für Polizisten gilt für Polizeibeamte der Bundespolizei und der Länder. Jedoch muss sich der Beamte unwiderruflich dafür entschieden haben.
Als Polizist privat oder gesetzlich versichern?
Ist ein Polizist kein Beamter, dann muss er sich unterhalb der Versicherungspflichtgrenze in eine gesetzliche Krankenkasse begeben. Verdient er mehr, kann er zwischen gesetzlicher und privater Versicherung wählen. Die Krankenversicherung ist für Polizisten im Beamtenstatus einfacher, denn der Dienstherr gewährt eine Beihilfe. Die Höhe ist vornehmlich vom Bundesland abhängig. Gezahlt wird die Beihilfe im Krankheits- und Pflegefall, sie liegt bei aktiven Beamten gewöhnlich bei 50 Prozent. Ist der Polizist im Ruhestand, werden in der Regel 70 Prozent der Kosten übernommen. Die restlichen 50 oder 30 Prozent der Aufwendungen trägt die Krankenversicherung.
Wie hoch sind die Beiträge bei der privaten Krankenversicherung?
Die Beiträge bei der PKV hängen vom Alter, dem Gesundheitszustand, dem Geschlecht und dem Tarif ab. Für gewöhnlich führen die privaten Versicherer eine Gesundheitsprüfung durch, das heißt, der Antragsteller muss Angaben zu seinem aktuellen Gesundheitszustand machen. Diese können dazu führen, dass die Versicherung einen höheren Beitrag berechnet oder den Antragsteller gar ausschließt. Es gibt jedoch eine Ausnahme bei der Erstverbeamtung: Polizisten mit gesundheitlichen Einschränkungen dürfen nicht abgelehnt werden. Wie hoch der Tarif ist, können die Antragsteller selbst bestimmen, da sich dieser nach dem Umfang der Versicherung richtet. Jedoch sind die Beiträge bei der PKV fast immer höher als bei der GKV.
Die gesetzliche Krankenversicherung für die Polizei
Ist man angestellter Polizist, also nicht verbeamtet, dann hat man erst beim Überschreiten der Einkommensgrenze die Möglichkeit, in die PKV zu wechseln. Alle in der gesetzlichen Krankenkasse pflicht- und Freiwilligversicherten erhalten einen Zuschuss des Arbeitgebers, jedoch keine Beihilfe. Dieser Zuschuss richtet sich nach dem Einkommen: Wer mehr verdient, muss mehr bezahlen, jedoch immer nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Die größten Unterschiede bei den beiden Versicherungssystemen liegen vor allem bei den freiwilligen Zusatzleistungen. Private Ergänzungstarife bei der gesetzlichen Krankenversicherung können bestimmte Leistungen ausgleichen. Unter bestimmten Bedingungen sind der Ehepartner und die Kinder in der GKV kostenfrei mitversichert. Bei der privaten Versicherung hängt der Umfang des Versicherungsschutzes von dem gewählten Versicherungstarif ab.
Krankenversicherung speziell für die Polizei?
Eine spezielle Versicherung im Krankheitsfall für die Polizei gibt es in dem Sinne nicht. Bei Polizeibeamten greift in der Regel die Heilfürsorge.
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