21. November 2024

Auslandsverpflichtungsprämie für Polizeibeamte

Die Auslandsverpflichtungsprämie für Polizeibeamte ist im § 57 BBesG verankert. Sie gilt für Beamte, die sich für mindestens zwei Wochen im Ausland im rahmen einer besonderen Verwendung verpflichtet haben. Zu den besonderen Verwendungen gehören alle Verwendungen, die nach § 56 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 gelistet werden, eine über- oder zwischenstaatlichen Zusammenarbeit und eine Mission der Europäischen Union oder einer internationalen Organisation.

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Wie hoch ist die Polizeiprämie?

Die Polizeiprämie entspricht dem Unterschiedsbetrag zur höheren auslandsbezogenen Gesamtleistung im auf die Verpflichtung folgenden Verwendungszeitraum. Sie darf nur gezahlt werden, wenn ein ununterbrochener Anspruch auf einen Auslandsverwendungszuschlag während der Mindestverpflichtungszeit bestand.

Besteht ein Anspruch auf die Auslandsverpflichtungsprämie?

Ein Anspruch besteht nicht immer. Sie kann vielmehr vom Dienstherrn für eine besondere Auslandsverwendung gezahlt werden. In der Regel handelt es sich dabei um ein öffentliches Interesse, einem Personalgewinnungsinteresse. Sucht beispielsweise ein Dienstherr für einen Auslandseinsatz eine bestimmte Anzahl an Polizeibeamten, so kann er – um Personal zu gewinnen – eine Auslandsverpflichtungsprämie einsetzen. Polizeibeamte, die dann den ausgeschriebenen Auslandsdienst antreten, haben Anspruch auf die Prämienzahlung.

Wird die Anzahl des gesuchten Personals erreicht, kann die Prämie für alle nachfolgenden Polizeibeamten gestrichen werden. Sie haben dann keinen Anspruch mehr auf die Auslandsverpflichtungsprämie. Ein bekanntes Beispiel ist die Mission GPPT.

Beispiel: Mission GPPT und die Zahlung der Auslandsverpflichtungsprämie

Das German Police Project Team, kurz GPPT, war eine Mission in Afghanistan im Zeitraum von 2002 bis 2021. Sie war ein bilaterales Polizeiprojekt, das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat durchgeführt wurde. Die Polizeibeamten, die dort stationiert wurden, sollten die Afghanische Nationalpolizei ausbilden, beraten und unterstützen. Für ihren Einsatz erhielten 200 Polizeibeamte, die für die Mission GPPT rekrutiert wurden, eine Auslandsverpflichtungsprämie.

Im Juli 2014 entschied das Bundesministerium des Innern, die Auslandsverpflichtungsprämie ab Januar 2015 nicht mehr zu gewähren. Der Zweck, 200 Polizeibeamte für dieses Projekt zu finden, war gelungen und somit erfüllt.

Durch den Absprung einiger Polizeibeamten musste eine inhaltlichen Neuausrichtung der Mission ab 2015 durchgeführt werden. Es wurden 42 weitere Polizeibeamten gesucht. Diese sollten ohne die Auslandsverpflichtungsprämie gedeckt werden.

Bereits im August 2014 machte das Bundesministerium des Innern die Mitglieder der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Internationale Polizeimissionen (AG IPM) auf die Änderungen der Prämienzahlung für Polizeibeamte aufmerksam. Ab Januar 2015 sollte demnach die Prämie für alle Polizeibeamten entfallen, die sich auf die Ausschreibung für den GTTP-Einsatz bewerben. Für die bereits bestehenden GTTP-Kräfte wurde die Auslandsverpflichtungsprämie über den Januar 2015 hinaus bis zum Ende der jeweiligen Abordnung gewährt.

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