Bildquelle: adpic.de | Stinkefinger können teuer werden
Wie hoch ist die Geldstrafe bei Beamtenbeleidigung?
Beleidigungen, Beschimpfungen oder auch gewaltsame Auseinandersetzungen von verärgerten Bürgern gehören zu den alltäglichen Vorkommnissen eines Polizeibeamten. Auslöser dafür sind häufig Verkehrskontrollen oder verhängte Bußgelder in Folge Falschparkens, überhöhter Geschwindigkeit oder defekter bzw. fehlender Fahrzeugvorrichtungen.
Verbale Anfeindungen nach § 185 Strafgesetzbuch (StGB) gegen Polizeibeamte können jedoch ebenso Bußgelder nach sich ziehen, die je nach Wortlaut differenziert und berechnet werden. Beleidigungen seitens Polizeibeamter gegenüber Bürgern werden mit § 194 Abs. 3 StGB geahndet.
Die nachfolgende Auflistung zeigt einige Beleidigungen Beispiele, die von verschiedenen Gerichten als Bußgelder verhängt wurden.
Bezeichnung | Bußgeld in Euro |
---|---|
Dumme Kuh | 300 bis 800 |
Leck mich | 300 |
Witzbold | 300 |
Du Schwein | 350 |
Wegelagerer | 450 |
Zu dumm/blöd zum Schreiben | 450 |
Du blödes Schwein | 475 |
Hast du blödes Weib nichts Besseres zu tun? | 500 |
Was willst du, du Vogel? | 500 |
Asozialer | 550 |
Duzen eines Polizisten | 600 |
Dir hat wohl die Sonne das Hirn verbrannt? | 600 |
Vogel zeigen | 750 |
Bei dir piept es wohl? | 750 |
Sie sind krankhaft dienstgeil | 800 |
Verfluchtes Wegelagerergesindel | 900 |
Mittelfinger und Bullenschwein | 1000 |
Wichser | 1000 |
Vogel zeigen und dabei ausbremsen | 1150 |
Raubritter | 1150 |
Du bist ein Arschloch | 1500 |
Schlampe | 1900 |
Miststück | 2500 |
Alte Sau | 2500 |
Mittelfinger zeigen | 4000 |
Beschimpfungen und Ohrfeige | 6000 |
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