Corona-Erkrankung bei Polizisten ist kein Dienstunfall
Eine Corona-Erkrankung ist gemäß Polizeibehörde und Verwaltungsgericht Aachen als ein allgemeines Lebensrisiko im Polizeiberuf einzustufen. Ein Dienstunfall wird somit nicht anerkannt.
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Eine Corona-Erkrankung ist gemäß Polizeibehörde und Verwaltungsgericht Aachen als ein allgemeines Lebensrisiko im Polizeiberuf einzustufen. Ein Dienstunfall wird somit nicht anerkannt.
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